Stimmt es, dass ich selbst evangelisch sein muss, um als Pate bei einer evangelischen Taufe zugelassen zu werden? 
Bei der Taufe eines Kindes werden in der Regel mindestens zwei Paten bestellt. Ein Pate oder eine Patin muss der evangelischen Kirche angehören und zum Abendmahl zugelassen sein, also konfirmiert sein. Darüber hinaus können Glieder einer anderen Kirche ebenfalls Paten bei einer evangelischen Taufe werden. Wenn die Eltern es wünschen, unterstützt die Pfarrerin oder der Pfarrer sie bei der Suche nach geeigneten Paten.
   
Kann ein Patenamt zurückgegeben oder gelöscht werden? 
Im Familienbuch und in den Kirchenbüchern wird festgehalten, wer Pate oder Patin des Täuflings ist. Diese Beurkundung der Patenschaft kann in der Evangelischen Kirche von Westfalen nicht rückgängig gemacht werden.
   
Kann ich ein Patenamt übernehmen, wenn ich keiner christlichen Kirche angehöre? 
Nein. Personen, die keiner christlichen Kirche oder einer Sekte angehören, sind in der Evangelischen Kirche nicht zum Patenamt zugelassen.
   
Können nur Personen ein Patenamt übernehmen? 
Ja, nur einzelnen Personen können ein Patenamt übernehmen. Gruppen und Vereine können nicht Pate werden.
   
Was muss ich mitbringen, wenn ich Pate werden will? 
Paten, die dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind oder nicht zu der Kirchengemeinde gehören, in der die Taufe vollzogen wird, müssen eine Bescheinigung ihrer Kirchengemeinde vorlegen, die sie als Kirchenmitglied ausweisen. Diese kostenlosen Bescheinigungen stellen die Gemeindebüros aus.

Endet die Patenschaft mit der Konfirmation? 
Ja, formal endet die Patenschaft mit der Konfirmation. Die Begleitung des Kindes ist aber weiterhin möglich und oft auch erwünscht.


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